Leistungen

Überblick


Einstellkosten:
 
550,- € / Monat

Voraussetzung für das Einstellen eine Pferdes ist die ordentliche Mitgliedschaft im Verein, die zur Nutzung der Anlage mit Halle und Platz durch das Mitglied berechtigt.

Mitglieder ohne Pferd: 

35,- € / Monat (außerordentliche Mitglieder, z.B. Reitbeteiligungen)

In den Einstellkosten sind folgende Leistungen enthalten:

  • Heu 2 x täglich
  • Kraftfutter 3 x täglich
  • morgens misten, frisch einstreuen, nachmittags abäppeln
  • täglicher (auch am Wochenende) Bring- und Holservice zu den Koppeln vom 1. Mai bis Saisonende, soweit es die Witterung erlaubt
  • im Winter stundenweise Nutzung des Auslaufes mit Service
Unsere Standards im Detail


Fütterung – Heu:

2x täglich, bedarfsgerecht bis zu 9 kg pro Tag / Pferd

Mehrbedarf wird verrechnet mit 0,40 € pro Kilogramm, wird ausschließlich vom Personal gefüttert.

Fütterung – Kraftfutter:

3 x täglich, Menge in Absprache mit dem Pferdehalter, bis zu 5 kg pro Tag in Hafer und Pellets.

Sonstiges Zusatz- und Kraftfutter geht zu Lasten des Pferdehalters, stallseits gestelltes Kraftfutter 1,50 €/ kg.

Misten und Einstreu:

Morgens gründlich misten, frisch einstreuen, nachmittags abäppeln.

Standardleistung Stroh

Stallmatten können ausgelegt werden, sind jedoch zweimal jährlich auf eigene Kosten zu reinigen.

Keine Selbstbedienung an Futter oder Einstreu! Im Interesse aller Mitglieder sei darauf hingewiesen, dass Zuwiderhandlungen zum Ausschluss aus dem Verein führen können.

Weidegang

Täglicher (auch am Wochenende) Bring- und Holservice zu den Koppeln am Vormittag vom 1. Mai bis Saisonende (ca. 31. Oktober) soweit es die Witterung erlaubt.

Im Winter wetterabhängige, stundenweise Nutzung des unbefestigten Auslaufes mit Service. Ausdrücklich übernimmt der Verein keine Haftung bei Schlechtwetterschäden an Pferd und Personal.

Bei Vollbelegung des Stalles muss jede Koppel / Auslauf von zwei Pferden belegt werden.

Sonstiges

  • Der Reitstall Fasanerie e.V. verpflichtet sich den von der FN definierten Ethischen Grundsätzen und Grundregeln des Verhaltens im Pferdesport.

  • Hierzu gehört insbesondere der höfliche und respektvolle Umgang miteinander.

  • Den Bahnregeln der FN ist Folge zu leisten.

  • Reitbeteiligungen müssen außerordentliche Mitglieder werden

  • Anweisungen an das Personal erfolgen ausschließlich durch den Vorstand.

  • Zwischen 22 und 7 Uhr herrscht Stallruhe.

  • Jeder Einsteller hat sein Pferd ausreichend Haftpflicht zu versichern. Verletzungen des Pferdepflegers, Beschädigungen an der Anlage oder den technischen Einrichtungen gehen zu Lasten des Pferdehalters.

  • Jeder Pferdehalter verpflichtet sich, den Impfschutz der Pferde ordnungsgemäß aufzufrischen. Auf Verlangen ist der Impfpass dem Vorstand zur Kontrolle vorzulegen.

  • Wurmkuren werden dreimal jährlich durch den Verein organisiert und gehen finanziell zu Lasten des Pferdehalters.

  • Die Pferde sind auf der Anlage grundsätzlich mit Halfter oder Trense zu führen.

  • Auf dem Dressurplatz darf nicht longiert werden, dazu bitte auf den Springplatz oder in die Halle gehen.

  • Nach dem Longieren in der Halle, Laufen lassen und Wälzen sind Bodenunebenheiten zu begradigen

  • Pferdeäppel sind außerhalb der Boxen auf der gesamten Anlage zu entfernen.

  • Private PKW sind ausschließlich auf der linken Seite des Parkplatzes abzustellen.

  • Das Parken eines Pferdehängers auf der Anlage kostet 10,- € / Monat.

  • Bei konstanten Minustemperaturen werden die Fenster zum Schutz der Installationen geschlossen.

  • Es besteht freie Wahl von Tierarzt, Schmied und Reitlehrer. Nach Hufbeschlag ist der Boden fleckenfrei und besenrein zu hinterlassen.

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